Häufig gestellte Fragen

Unser Support Team beantwortet die häufig gestellten Fragen

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Es werden generell keine Eigenschaften bezüglich der angebotenen Schutzrechte garantiert. Der Inhaber trägt selbst die Verantwortung zur Aufrechterhaltung der Schutzrechte. Es werden also keine Eigenschaften über Laufzeit oder Validität zugesichert. Der Inhaber kümmert sich nach eigenem Ermessen um die Aufrechterhaltung der Schutzrechte, insbesondere der Begleichung von Amtsgebühren.

Mit der Veröffentlichung der entsprechenden Angebote wird seitens der Inhaber bzw. im Auftrag der Inhaber eine Verkaufsabsicht angezeigt. Es werden keine verbindlichen Kaufangebote im Sinne einer verbindlichen Willenserklärung unterbreitet. Die Plattform stellt lediglich den Kontakt zwischen Verkäufer und Verkaufsinteressenten her. Insbesondere können einzelne Angaben, wie beispielsweise der Preis, abweichen und werden im Einzelfall verhandelt.

Vor den meisten Ämtern benötigen Sie typischerweise keinen Patentanwalt. Dieser kann jedoch nach eigenem Ermessen hinzugezogen werden.

Teilweise führen die Ämter die Umschreibung kostenlos durch (zum Beispiel deutsches Patent und Markenamt DPMA, Weltorganisation für geistiges Eigentum WIPO). Andere Patentämter wie beispielsweise das europäische Patentamt verlangen hierzu eine geringe Gebühr. Die Übernahme der Kosten der Umschreibung wird zwischen den Parteien im Einzelfall ausgehandelt.

Teilweise ist ein Formblatt vorgeschrieben oder zumindest eine Übertragungserklärung in Schriftform. Typischerweise muss zudem ein Kaufvertrag vorgelegt werden, welcher jedoch an bestimmten Stellen, wie beispielsweise dem Preis, geschwärzt sein kann.

Kooperationskanzlei der vorliegenden Plattform ist die Patentanwaltskanzlei Reich-IP.

Sollten Sie noch keine Patentanmeldung ausgearbeitet haben, so können Sie sich an die Kooperationskanzlei Reich-IP wenden. Die Erfindung kann sodann nach der Patentanmeldung hier zum Verkauf angeboten werden.

Generell handelt es sich bei einem Patent um ein Verwertungsrecht, wobei jedem Dritten untersagt wird die Erfindung zu benutzen. Sollten Sie die Erfindung dennoch weiter benutzen wollen, so steht es Ihnen frei mit dem Erwerber eine Lizenz zu verhandeln bzw. ein Nutzungsrecht vorzubehalten.

Gerne unterstützen wir Sie gegen einen Aufpreis von 100,00 Euro bei dem Datenimport bzw. der Erstellung Ihres Inserats.

Die Umschreibung erfolgt in den Amtsregistern und kann beispielsweise ab Vorlage der Unterlagen 2-4 Wochen dauern.

Sie erhalten mit Freischaltung Ihres Inserats und Begleichung des fälligen Betrages automatisch eine Rechnung mit gegebenenfalls ausgewiesener Mehrwertsteuer.

Generell sind Schutzrechte frei verhandelbar, wobei Ihnen zum Beispiel eine Patentanwaltskanzlei bei der gutachterlichen Bewertung helfen kann.

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